Hier mal aus aktuellem Anlass eine Information an alle Teilnehmer von Touristenfahrten und Gleichmäßigkeitsfahrten auf Rennstrecken:
Einige Versicherungen haben mittlerweile ihre AGBs dahingehend abgeändert oder ergänzt, daß jegliche Veranstaltungen auf Rennstrecken grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Der Text lautet dann so:
iKein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung von Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung der Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z.B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings.[/i]
Der Begriff „Fahrsicherheitstraining“ ist klar definiert.
iAls Fahrsicherheitstraining werden spezielle Schulungen für Fahrer von Kraftfahrzeugen bezeichnet. Die Teilnehmer sollen durch die speziellen Kurse Gefahren im Straßenverkehr rechtzeitig erkennen können und durch vorausschauende Maßnahmen vermeiden.
Je nach Vorkenntnis der Kursteilnehmer wird das Fahrsicherheitstraining in verschiedene Schwierigkeitsgrade gestaffelt. Das Training beginnt stets mit einer theoretischen Einführung in den Programmablauf, dabei wird besonders auf die Kenntnisse und Wünsche der Teilnehmer, die Fahrphysik, die aktuelle Fahrzeugtechnik und deren Grenzen eingegangen.
Es muss angegeben werden wie viele Kursteilnehmer und wie viele Kursleiter an der Veranstaltung beteiligt waren und ein zeitlicher Ablauf vom Veranstalter muss vorliegen.[/i]
Bitte schaut, bevor ihr an einer Veranstaltung auf einer Rennstrecke teilnehmen möchtet in die aktuellen AGBs eurer Versicherung. Es gibt immer noch genügend Versicherungen die diese spezielle Klausel nicht aufgeführt haben, eventuell ist ein Wechsel dorthin sinnvoll.
Grüße,
Werner Maurer