Hallo Christian!
Habe versucht mich schlau zu machen bezüglich der Anbringung des vorderen Kennzeichens. Hinten ist die Sache duch das KFG recht genau geregelt (Mindest- und Maximal-Abstand, usw.) Beom vorderen Kennzeichen ist der Paragraph ziemlich "schwammig". Es gibt keine Mindestabstände, usw. Also kann mein Kennzeichen ruhig 6cm über dem Asphalt dahinsurfen, richtig?
Soweit ich das rauslesen konnte gilt das Kennzeichen nur dann als "fest verbunden" wenn der Kennzeichenhalter so verschraubt oder vernietet ist, dass er der üblichen Belastung im Fahrbetrieb standhält (@ Charly: Ankleben wäre demnach garnicht zulässig!!!!).
Was ich leider nicht auslesen konnt ist, welche Strafe mir droht, wenn das Kennzeichen "leider" durch Anparken abgerissen wurde und daher im Kofferraum liegt bei einer Kontrolle durch die Exekutive....
"Ist grade erst passiert......"
LG, Niki
P.S.: Ich bin eben noch nicht ganz sicher ob ich das Kennzeichen GARNICHT montiere, oder ob ich es sehr weit unten und sehr schräg montiere. Es mitten in die vordere Kühleröffnung zu schrauben kommt keinesfalls in Frage.....