Hi,
gerade komme ich von einem netten Straßenstand der senfgrün-berockten Gilde zurück. Zuerst einmal ein Lob an die Jungs: Sie waren sehr, sehr nett und 'nen Strafzettel hat's auch nicht gegeben, obwohl man da bei genauerem Hinsehen schon das eine oder andere hätte finden können. 😄
Angehalten worden bin ich anscheinend wegen meines zu tief liegenden Kennzeichens. Gott-sei-Dank war es etwas zerknüllt, so daß ich wenigstens die nach hinten gebogene Form erklären konnte. Nun wurde ich belehrt, daß nach der StVO das Kennzeichen mindestens 15 cm vom Fahrbahnrand entfernt sein muß. Dummerweise befindet sich dort aber gerade der Lufteinlaß. Daß das nicht geht hat der nette Mensch in senfgrün dann auch sehr schnell eingesehen. Mein Hinweis, daß das alternative Klebekennzeichen ja nicht mehr zulässig sei, wurde ebenfalls mit Kopfnicken akzeptiert. Um meiner nächsten Idee zuvor zu kommen, hat er mich gleich darauf hingewiesen, daß das Mitführen des Kennzeichens hinter der Windschutzscheibe 80 DM kosten würde (Gibt's da nicht ein paar, die das schon eine Weile erfolgreich praktizieren?). Das wäre mir eh zu lästig, da das Teil die ganze Zeit hin und her sausen würde. Und mit hinter der Scheibe angeklebtem Kennzeichen glaubt einem keiner, daß es "gerade eben" erst passiert ist. Wir saßen also ein paar Minuten sinnierend vor dem Auto und weder er noch ich kamen auf eine praktikable Lösung des Problems. Und so wurde ich wieder mit der Bitte entlassen, mir etwas einfallen zu lassen. Diesen Befehl nahm ich gerne wahr und tuckerte im Standgas außer Hörweite. Ich wollte die jungs ja nicht auf dumme Ideen bringen.
Soweit zum Realitiy-Bericht! Doch nun meine Frage: Der originale Kennzeichenhalter ist ja auch sehr, sehr tief. Meines Erachtens ist es unmöglich, an diesem das Kennzeichen so zu befestigen, daß es höher als 15 cm ist. Demzufolge müßte doch eine Ausnahmegenehmigung möglich sein. Weiß da jemand etwas Genaueres?
Senfgrüne Grüße
Lemmi