Hallo zusammen!
Ich hoffe, dass es hier nicht ausschliesslich Computerfritzen (bevor einer schimpft: Ich bin auch einer) gibt. Vielleicht kann mir jemand mit etwas juristischen Know-How weiterhelfen.
Ich habe mir ein Auto gekauft. Das sollte, laut Annonce "garagengepflegt" und "sehr guter Zustand" sein. Das trifft m.E. aber nicht ganz zu. Ich hatte leider keine Gelegenheit das Auto gründlich unter die Lupe zu nehmen (Ich: Schweiz, Berner Oberland, Auto: Hamburch) und habe den Aussagen des Verkäufers einigermassen vertraut. Ich gehe auch davon aus, dass er nicht die Übelkrähe ist, denn er ist mehr als nur ein technischer Laie und hat isch sicher auch auf die Aussagen und Einschätzungen seiner (Marken)werkstatt verlassen.
Jetzt also die Frag: Wie verbindlich sind solche Zustandsbeschreibungen. Kann ich in eine Annonce reinschreiben was mir gefällt, ohne dass das Konsequenzen hat, oder bedeutet eine Beschreibung wie "sehr guter Zustand" etwas einigermassen scharf Umrissenenes?
Danke für jeden Tip!
Gruss, Joerg