Die aktuelle Berichterstattung über den sog. Drängler ist irgendwie komisch. Ich mein... geht das nur mir so, oder ist das eine gnadenlos einseitige Vor-Verurteilung ? Ohne irgendwas rechtfertigen zu wollen...

list[*]warum fährt man auf einer dreispurigen Autobahn links mit 120, wenn rechts alles frei ist - Verstoß gegen Rechtsfahrgebot ?

[*]man kann nicht mit 250 km/h durch dicht auffahren nötigen - dazu müßte ja der Vordermann auch 250 fahren... - wie soll das denn gehen ? Alles redet von Nötigung - welche ? wie lange ? Falls überhaupt, dann ja wohl nicht als "Raser", sondern auch mit 120 km/h ?

[*]wieso erschrickt man, wenn auf einer Autobahn ein Fahrzeug sich im Rückspiegel nähert ? ]Muß man nicht auch gemäß StVO jederzeit sein Fahrzeug unter Kontrolle haben - Verreißen durch Erschrecken... hm...

Irgendwie kommt mir das alles komisch vor. Klingt für mich wie die relativ häufig auf Langstrecken vorkommende Situation: man kommt von hinten mit der persönlichen (und erlaubten) Reisegeschwindigkeit an, vorne etwas Langsames. Man denkt "der zieht eh grad wieder rüber" und bremst entsprechend gering. Wenn dann der Vordermann etwas gemächlicher (oder gar gar nicht) rüberzieht als erwartet, wird der Sicherheitsabstand gemäß seiner Definition benutzt (sprich: kurzfristig unterschritten). Ich seh da ehrlich gesagt überhaupt nix Strafbares ? Und wenn der Vordermann wegen so etwas erschrickt und aus eigenem Unvermögen ohne Feindberührung in die Böschung abbiegt, mag das tragisch sein. Aber daraus rechtlich "fahrlässige Tötung, fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs" zu konstruieren, ist ja nur noch abenteuerlich. Daß er wegen Unfallflucht drankommt (falls er denn überhaupt zum Tatzeitpunkt am Tatort war), dürfte klar sein. Aber sonst ???

Bin ich politisch unkorrekt ? Verstehe das Ganze schlichtweg nicht.