Hi,

ich hatte in einer Werkstatt den Auftrag gegeben, eine Felge auszutauschen, weil die alte einen Kratzer hatte. Als ich das Auto abgeholt habe, hatte die Werkstatt die alte Felge schon entsorgt, obwohl diese wirklich nur einen Kratzer hatte. Auf meinen Protest hin wurde mir mitgeteilt, dass dies so üblich sei. Es handelt sich übrigens nicht um eine Lotus-Werkstatt.

Ich vertrete die Auffassung, dass die Teile, welche in der Werkstatt ausgebaut werden, nach wie vor mein Eigentum sind. Jetzt könnte es aber durchaus sein, dass in den AGB der Werkstätten ein entsprechender Passus ist, welcher diesen Fall geregelt und die Teile eben nur dann dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, wenn dies ausdrücklich verlangt wird.

Hat da jemand Erfahrungen in dieser Richtung?

Gruß

Lemmi