Am 1. Januar 2013 tritt ein erstes Paket mit Massnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» in Kraft. Darin enthalten sind Massnahmen gegen Raser wie die Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen sowie das Verbot von Radarwarnungen. Ebenfalls angepasst wird das Mindestalter für Radfahrende und Fuhrleute.

bAm 1. Januar 2013 treten in Kraft:[/b]

Begleitung auf Lernfahrten

Neu dürfen Personen, die nur den Führerausweis auf Probe besitzen, keine Lernfahrten mehr begleiten.

Abklärung der Fahreignung oder der Fahrkompetenz

bBei bestimmten Tatbeständen wie Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln, extremen Geschwindigkeitsübertretungen oder Ausbremsmanövern (Schikanestopps) wird obligatorisch eine Fahreignungsuntersuchung angeordnet.

Massnahmen gegen Raser[/b]

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bEin Raserdelikt liegt vor, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit wie folgt überschritten wird:

• in der 30km/h-Zone: um 40 km/h

• innerorts (50km/h): um 50km/h

• ausserorts (80km/h): um 60km/h

• auf Autobahnen (120km/h): um 80 km/h.

Bei einem Raserdelikt wird der Führerausweis für mindestens 2 Jahre entzogen.

Im Wiederholungsfall erfolgt dies für immer.[/b]

Eine ausnahmeweise Wiedererteilung nach 10 Jahren ist nur möglich, wenn ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt. Zudem wird die Strafandrohung bei Raserdelikten verschärft.

bNeu gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, und die Höchststrafe wird auf 4 Jahre Freiheitsstrafe angehoben.[/b]

Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen 🤦

bBei groben Verkehrsregelverletzungen, wie krassen Geschwindigkeitsübertretungen, kann das Fahrzeug eingezogen und verwertet werden, sofern der Täter oder die Täterin dadurch von der Begehung weiterer Delikte abgehalten werden kann.[/b]

bVerbot von Radarwarnungen[/b]

Öffentliche oder entgeltliche Warnungen vor Verkehrskontrollen sind verboten.

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Aso ufpasse - au as Uslaender i dr Schwiiz! 😄